Nebenberuflich selbständig machen in der Schweiz

Nebenberuflich selbständig in der Schweiz machen? Wie ist das eigentlich? Dazu mehr in diesem Artikel.

Von 1994 bis 2002 war ich in Deutschland selbständig. Allerdings Vollzeit. Vieles hat gut funktioniert, vieles aber auch nicht. Die Hauptprobleme waren, dass ich meine Zahlen nicht im Griff hatte, die Buchhaltung extern war und dass ich Waren eingekauft und wieder verkauft hatte (PC Hardware), bei denen Lagerkosten zu hoch und Marge viel zu gering waren.

Schon länger geistert mir daher im Kopf herum, ob nicht eine sinnvolle Nebenbeschäftigung Computer-Support wäre, wobei ausschliesslich Dienstleistung angeboten würde.

Doch wird das denn kompliziert werden hier in der Schweiz? Ich schicke schon mal voraus: Nein.
Die besten Informationen dazu hat Milchbuechli.ch zusammengestellt. Schaut euch die Website an – und nein, ich erhalte keine Werbegage.

Was mache ich?

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Nebenberuflich selbständig – Computersupport für PC, Mac, Internet, Mobile etc…

Nebenberuflich selbständig machen – Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Das dürfte die wichtigste Frage sein, wenn du dich nebenberuflich selbständig machst. Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Schaue in deinen Arbeitsvertrag. Ich hatte bis jetzt immer eine Klausel drin, dass ich den Arbeitgeber informieren muss und nicht konkurrenzieren darf.
Frage also am besten deinen Arbeitgeber, um zu vermeiden, dass du womöglich irgendwann ohne Hauptjob da stehst.

Nebenberuflich selbständig machen – Rechtsform des Unternehmens?

In der Schweiz gibt es die folgenden Rechtsformen (siehe auch Übersicht über die wichtigsten Rechtsformen eines Unternehmens):

  • Einzelfirma
  • Kollektivgesellschaft
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Als nebenberuflich Selbstständiger dürfte die Einzelfirma die Rechtsform deiner Wahl sein. Denn es gibt für diese keine speziellen gesetzlichen Regelungen, du haftest aber auch persönlich unbeschränkt für sämtliche Schulden. Das solltest du im Hinterkopf haben, wenn deine Unternehmung einen hohen Kapitaleinsatz erfordert.

Die Anmeldung ist hier formlos und beginnt durch Aufnahme deiner selbständigen Tätigkeit. Du musst das allerdings auf bei der SVA (Sozialversicherungsanstalt des Kantons) anmelden und dort Beiträge zahlen.

Der Firmenname muss deinen Nachnamen enthalten und darf aber zusätzliche Begriffe enthalten.

Eine Buchführungspflicht (gemeint ist hier die doppelte Buchführung) gibt es erst ab einem Jahresumsatz von CHF 500’000. Davor reicht praktisch eine Excel-Liste (wobei du im Zweifel die Belege auch nachweisen können musst) oder eben das sogenannte Milchbüchlein.

Was ist das Milchbüchlein?

Hier zitiere ich mal aus der Google-Suche respektive von der Website von webling.ch.

«Der Begriff „Milchbüchlein-Rechnung“ ist meist nur den Schweizern ein Begriff und steht für eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Also eine Buchführung im Stile eines Bankkonto-Auszugs.»

Muss ich das Gewerbe anmelden?

Für eine Einzelfirma ist der Eintrag des Gewerbes erst ab CHF 100’000 Pflicht.

Nebenberuflich selbständig machen – wie ist das mit der MWST?

Wenn ich nicht schon selbständig gewesen wäre, dann hätte ich das Prinzip der Mehrwertsteuer wahrscheinlich gar nie überlegt, beziehungsweise verstanden. Daher hier ganz kurz:

Kaufst du eine Ware ein, zahlst du normalerweise Mehrwertsteuer darauf.  Diese muss der Unternehmer / die Unternehmerin, die dir das verkauft hat, an den Staat abführen. Der Unternehmer / die Unternehmerin bekommt aber die Mehrwertsteuer, die für eingekaufte Waren gezahlt wurde (auch „Vorsteuer“) zurück. Daher wird also praktisch nur der Mehrwert besteuert.

Du kannst dir denken, dass die Anmeldung der Mehrwertsteuer und der sogenannten Vorsteuer ein zusätzlicher Aufwand ist, der nicht unerheblich ist. Oft wird sowas dann ausgelagert. In Deutschland an einen Steuerberater, in der Schweiz an einen Treuhänder. Beides kostet zusätzlich.

Und die Mehrwertsteuer wird ja auch auf Dienstleistungen erhoben, für die du keine direkten Vorprodukte hast, für die du die Vorsteuer abziehen kannst.

Doch wenn du unter CHF 100’000 Jahresumsatz bleibst, muss du keine Mehrwertsteuer ausweisen und kannst dir das ganze Abrechnungsprozedere sparen.

Schau dir hierzu den Artikel MWST-Pflicht: Bin ich als Selbständiger / Einzelfirma mehrwertsteuerpflichtig? bei milchbuechli.ch an.

Nebenberuflich selbständig machen – wie ist das mit den Steuern?

So, Mehrwertsteuer, oder korrekter Vorsteuer, musst du nicht abführen. Aber natürlich Steuern zahlen. Dazu gibst du den Gewinn in deiner Steuererklärung unter der Rubrik „Einkommen“ > „selbständige Erwerbstätigkeit“ mit an. Entsprechend erhöht sich dann dein Steuerbetrag.

Nebenberuflich selbständig machen – welche Abgaben sind sonst noch zu zahlen?

Du musst bei der SVA deines Kantons entsprechend dem Gewinn Beiträge für die Sozialversicherung zahlen.

Hier in meinem Kanton Baselland ist das derzeit:

0-CHF 2’300freiwillige Beiträge möglich
> CHF 2’300 bis CHF 9’600Mindestbetrag von CHF 503
> CHF 9’600 bis CHF 57’400reduzierte Prozentsätze von zwischen 5,344 % und 10,00 %
> CHF 57’4008.1 % AHV-Beitrag
1.4 % IV-Beitrag
0.5 % EO-Beitrag

Quelle: Website Selbständigerwerbende der SVA Basel-Landschaft

 

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